Gästesteuer in Italien und in der Toskana

In allen größeren Städten Italiens (Rom, Mailand, Florenz, Neapel und Venedig), doch auch in kleineren Städte in den Fremdenverkehrsregionen des Landes, wurde seit 2012 eine Gästesteuer für nicht Ortsansässige eingeführt.

In der Toskana wird diese Steuer in der Hälfte aller Städte und Orte erhoben, im Bezirk Florenz betrifft dies sogar fast alle Städte und Gemeinden.
Die Berechnung dieser Steuer liegt in den Händen der örtlichen Verwaltungen und daher werden unterschiedliche Kriterien für ihre Erhebung herangezogen. Wenn Sie nach Italien reisen, erkundigen Sie sich bei Ihrem  Reiseunternehmen, ob die Gästesteuer an Ihrem Urlaubsort verlangt wird, wie sie berechnet wird und mit welcher Gesamtsumme Sie für Ihren Aufenthalt rechnen müssen.


Landgut Cortona Arezzo Toskana

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